STEUERN SPAREN
Bei Denkmal-Immobilien bietet der Staat für die Sanierung einzigartige steuerliche Vorteile, die im Einkommensteuergesetz
in § 7i EstG für Kapitalanleger und § 10f EstG für Eigennutzer geregelt sind. Über die Dauer von 10 bzw. 12 Jahre können die Sanierungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.
Im Ergebnis erhält der Erwerber bei einer entsprechenden Steuerprogression bis zu 35 % des Kaufpreises als Steuererstattung vom Finanzamt zurück.
Einzig Denkmalimmobilien bieten diesen immensen steuerlichen Vorteil in einem so kurzen Zeitraum und erhöhen so die Rendite nach Steuern in unvergleichlicherer Weise.
Das Gesetz, das Sie zur Steuerzahlung verpflichtet, gewährt Ihnen damit gleichzeitig gesicherte Steuervorteile in Denkmäler.